Reiseinformationen wichtig und sicher

Fragen:
Wie sind die neuen Handgepäckregelungen?
Antwort:
Seit November 2006 gibt es eine neue Verordnung der europäischen Kommission um die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sicherer zu stellen. Diese Verordnung gibt eine Regel für Flüssigkeit,die mit an Board genommen werden dürfen. Die Verordnung gilt für alle Abflüge von Flughäfen innerhalb der EUs der Schweiz, Norwegen und Island.
Weitere Informationen über die Sicherheit und der Fluggessellschaften sind wie folgt:
Folgende zwei Einschränkungen der Flüssigkeitsmengen im Handgepäck gelten:
- Fluggäste dürfen Flüssigkeiten nur in Behältern mitnehmen, deren Fassungsvermögen bei maximal 100 ml liegt. Zu den Flüssigkeiten gehören auch Zahnpasta und jede mögliche Creme.
- Alle Behälter und Tuben müssen in einem Plastikbeutel an den Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden. Dieser Plastikbeutel darf ein Fassungsvermögen von maximal einem Liter haben und muss transparent und manuell verschließbar sein.
Diese Plastikbeutel können Sie in jedem Supermarkt erwerben. (z.B. Gefrierbeutel die verschliesbar sind ). Im Notfall können Sie so eine Plastiktüte auch in den jeweiligen Zeitungsläden am Flughafen erwerben.Es besteht keine Pflicht für die Flughäfen, die Plastikbeutel für die Passagiere bereitzuhalten.
In folgenden Fällen gelten Ausnahmen:
- Babynahrung, -milch oder -säfte für mitreisende Babies und Kleinkinder dürfen mitgeführt werden.
- Verschriebene Medikamente oder benötigte Medikamente wärend des Fluges z.B.Insulin, dürfen mitgeführt werden. Eine ärztliche Bescheinigung sollte mitgeführt werden, die bestätigt, dass der Fluggast diese Medikamente benötigt.
Außerdem sind Passagiere dazu verpflichtet, bei der Sicherheitskontrolle Mäntel, Jacken, Blazer oder Sakkos auszuziehen und große elektronische Geräte, wie zum Beispiel Notebooks, aus den Taschen herauszunehmen und dem Sicherheitspersonal an zu melden. Auch Gürtel sind bei der Sicherheitskontrolle auszuziehen und auf das Durchleuchtungsband zu legen.
Am Flughafen, im Duty Free Shop, erworbene Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck mitgeführt werden. Ihre Einkäufe aus Duty Free- und Travel-Value-Läden sind innerhalb der EU mitzunehmen und werden Ihnen vom Verkaufspersonal in transparenten und versiegelten Beuteln getan, diese dann so mitzuführen sind. Kaufbeleg der Waren sollten sorgfältig aufbewart werden. Bleibt der Beutel bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt, gewährleistet das in der EU ein reibungsloses Umsteigen mit den Duty Free-Waren. Für die USA gelten derzeit Sonderregelungen für Duty-Free-Einkäufe. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Verkaufsstelle.
Die bereits bekannten Bestimmungen zu verbotenen Gegenständen im Gepäck und Handgepäck bleiben gültig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Inneren.
Für Flüge in die USA gelten möglicherweise zusätzliche Bestimmungen für die Mitnahme von Handgepäck an Bord. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website der Amerikanischen Botschaft.





